Was Sie lernen

Das Jugendamt ist Rehabilitationsträger für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII und hat dadurch eine Doppelrolle. Es vereint die Funktionen als Jugendhilfeträger nach dem SGB VIII und als Rehabilitationsträger nach dem SGB IX. Das Verfahren der Rehabilitationsträger ist komplex ausgestaltet und wird nach der inklusiven Lösung weiter an Komplexität zu nehmen.
Im Seminar werden die grundlegenden Verpflichtungen des Jugendamts als Rehabilitationsträger durch das geltende Recht erörtert. Die Teilnehmenden erhalten ein vertieftes Verständnis für die Rolle des Jugendamts als Rehabilitationsträger. Sie werden so in die Lage versetzt mit den komplexen Regelungen des SGB IX in der Praxis rechtssicher umzugehen.

Schwerpunkte:

  • Einführung in das SGB IX
  • Zuständigkeitsklärung (§ 14 SGB IX)
  • Beteiligung anderer Rehabilitationsträger (§ 15 SGB IX)
  • Kostenerstattung (§ 16 SGB IX)
  • Teilhabeplanverfahren (§§ 19 ff. SGB IX)

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