
Schützen, Handeln, Begleiten – Sexualisierte Gewalt in der Kinder- und Jugendhilfe
Im Juli 2026 hat das Bundeskriminalamt sein Lagebild für das Jahr 2025 vorgelegt, im September folgte eine Studie zu Cybergrooming. Die registrierten Fälle sind weiterhin hoch, und sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt ist deutlich gestiegen. Wir ordnen ein, was das für Ihre Arbeit bedeutet.
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist kein Randthema der Kinder- und Jugendhilfe. Sie begegnet Fachkräften in der Kita, in der Wohngruppe, im Jugendtreff, in der Beratungsstelle und im Allgemeinen Sozialen Dienst. Oft zeigt sie sich nicht eindeutig, sondern in vagen Signalen, einer Andeutung oder einer Veränderung im Verhalten. Umso wichtiger ist es, dass Sie wissen, wie Sie in solchen Momenten sicher handeln.
Was das Bundeslagebild zeigt
Am 21. Juli 2026 haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, BKA Präsident Holger Münch und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, das Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ vorgestellt. Es erfasst 17.126 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern, also von Personen unter 14 Jahren. Im Berichtsjahr davor waren es 16.354 Fälle. Bei Jugendlichen stieg die Zahl von 1.191 auf 1.239 Fälle. Insgesamt wurden mehr als 18.000 Kinder und Jugendliche als Opfer erfasst, so viele wie nie zuvor.
Besonders deutlich wuchs der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt. Hier stieg die Zahl innerhalb eines Jahres um 16,5 Prozent auf 4.861 Fälle. In mehr als der Hälfte aller Fälle bestand zwischen Opfern und Tatverdächtigen eine Vorbeziehung.
Wie groß dieses Dunkelfeld ist, zeigen Befragungen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums haben Dunkelfeldstudien ergeben, dass etwa jede und jeder siebte bis achte Erwachsene in Deutschland in Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erlebt hat.
Auch im längeren Verlauf bleiben die registrierten Fälle hoch. Seit 2021 ist ihre Zahl um rund 1.600 gestiegen.
Sexualisierte Gewalt im digitalen Raum
Neben Übergriffen im direkten Umfeld werden Kinder und Jugendliche auch online angesprochen und belästigt. Unter Cybergrooming versteht man die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen im Internet, etwa über soziale Netzwerke, Chats oder Onlinespiele. Die Präventionsexpertin Alena Mess weist in einem Live Talk von Psychologie Heute zudem auf weitere Formen digitaler Gewalt hin. Dazu gehört, dass Kindern ungefragt sexuelle Bilder geschickt werden oder dass sie mit Fotos erpresst werden, die sie zuvor vertrauensvoll von sich verschickt haben.
Die Cybergrooming Studie 2026 der Landesanstalt für Medien NRW, für die 2.095 Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 17 Jahren befragt wurden, kommt zu einem gemischten Ergebnis. 19 Prozent haben mindestens eine Form von Cybergrooming erlebt. Im Vorjahr waren es noch 24 Prozent. Am häufigsten berichten die Befragten von Anfragen nach Verabredungen (11 Prozent) und der Aufforderung, Bilder zu schicken (10 Prozent). Vier Prozent erlebten Drohungen.
Ermutigend ist, dass das Wissen wächst. 43 Prozent der Befragten kennen den Begriff Cybergrooming inzwischen, und die Mehrheit beendete problematische Kontakte oder blockierte die Person. Zwei Drittel der jungen Menschen wünschen sich, dass das Thema in der Schule stärker besprochen wird.
Auch bei 19 Prozent betrifft Cybergrooming fast jedes fünfte Kind und jeden fünften Jugendlichen. Der Direktor der Landesanstalt, Tobias Schmid, betont, dass Aufklärung eine Daueraufgabe bleibt und junge Menschen sich nicht allein schützen müssen. Hier sind Eltern und Fachkräfte gemeinsam gefragt.
Was sich gesetzlich geändert hat
Seit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 müssen Träger betriebserlaubnispflichtiger Einrichtungen nach § 45 Absatz 2 Nummer 4 SGB VIII ein Gewaltschutzkonzept entwickeln, anwenden und regelmäßig überprüfen. Das betrifft etwa Kitas und stationäre Wohngruppen.
Am 1. Juli 2025 ist das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kraft getreten. Für die Kinder- und Jugendhilfe sind vor allem diese Punkte wichtig.
- Schutzkonzepte in allen Aufgabenbereichen. Schutzkonzepte werden nach Darstellung des Bundesfamilienministeriums in allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich, also zum Beispiel auch im Jugendclub, bei der Familienfreizeit oder in der Erziehungsberatungsstelle.
- Bessere Rechte bei der Aufarbeitung. Akteneinsichts- und Auskunftsrechte in der Kinder- und Jugendhilfe werden verbessert. Hinzu kommen Beratungsangebote für die individuelle Aufarbeitung und wissenschaftliche Analysen problematischer Kinderschutzfälle.
- Dauerhafte Strukturen auf Bundesebene. Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten, der Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission sind nun gesetzlich verankert. Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch bleibt dauerhaft erhalten.
- Medizinische Beratung im Kinderschutz. Ein telefonisches Beratungsangebot zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung wird dauerhaft bereitgestellt.
Wie die gesetzlichen Vorgaben in den einzelnen Ländern und bei den Trägern konkret umgesetzt werden, kann unterschiedlich sein. Bitte orientieren Sie sich deshalb immer an den Vorgaben Ihres Trägers, Ihres Jugendamts und Ihres Landes. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie Fachkräfte jetzt Sicherheit gewinnen
Handlungssicherheit entsteht durch Wissen über Dynamiken, Signale und den eigenen Schutzauftrag. Genau dort setzt unser Webinar an.
Schützen, Handeln, Begleiten. Sexualisierte Gewalt in der Kinder- und Jugendhilfe
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Wenn Sie diese Frage nicht sicher beantworten können, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, das Schutzkonzept gemeinsam in den Blick zu nehmen. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
- Bundeskriminalamt: Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2025, bka.de
- ZDFheute: Sexueller Kindesmissbrauch, Polizei erfasst wieder mehr Fälle, 21.07.2026, zdfheute.de
- Nordkurier (dpa): Mehr Opfer, neue Gefahren. Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt zu, 21.07.2026, nordkurier.de
- Deutsches Ärzteblatt: Zahl der Sexualdelikte gegen Minderjährige bleibt auf hohem Niveau, 21.07.2026, aerzteblatt.de
- Landesanstalt für Medien NRW: Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen mit Cybergrooming (Forschungs-Zeitreihe), medienanstalt-nrw.de
- Psychologie Heute: Schutz vor sexualisierter digitaler Gewalt bei Kindern, Live Talk mit Alena Mess, psychologie-heute.de
- BMBFSFJ: Neues Gesetz zum Schutz von Betroffenen in Kraft getreten, 02.07.2025, bmbfsfj.bund.de
- BMBFSFJ: Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, bmbfsfj.bund.de
- Der Paritätische Gesamtverband: Gewaltschutzkonzepte als Pflichtaufgabe nach § 45 SGB VIII, der-paritaetische.de
- Innenministerkonferenz: Polizeiliche Kriminalstatistik 2022, Pressemitteilung vom 30.03.2023, berlin.de
- Deutscher Bundestag: Drucksache 20/14784, Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, bundestag.de
- beck-aktuell: Bundeslagebild zeigt Stagnation auf hohem Niveau, 21.08.2025, beck-aktuell.de
- IRESA Education: Onlinekurs Sexualpädagogik (Teil 1), iresa.education
- IRESA Education: Beschreibung des Webinars vom 22.10.2026, iresa.education
