
Warum ein sauberer Bescheid mehr ist als eine Formsache
Der Bundesgerichtshof hat Anfang Oktober entschieden, dass ein Jugendamt bei einer Inobhutnahme amtspflichtwidrig gehandelt hat. Und die bundesweite Statistik der Ombudsstellen zeigt, wie oft Konflikte mit dem Jugendamt genau dort entstehen, wo über Hilfen entschieden wird. Wie Sie Bescheide rechtssicher und verständlich aufbauen, zeigen wir in unserem LIVE-Webinar mit Nathalie Benz (Volljuristin).
Die meisten Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe haben kein Jurastudium hinter sich. Trotzdem treffen Sie jeden Tag Entscheidungen, die rechtlich gesehen Verwaltungsakte sind. Eine Hilfe wird bewilligt, weiterbewilligt oder abgelehnt, ein Kostenbeitrag festgesetzt, ein Kind in Obhut genommen. Im vollen Arbeitsalltag bleibt oft kaum Zeit, jeden Bescheid in Ruhe zu prüfen. Und der juristische Teil von Studium oder Ausbildung liegt bei vielen schon eine Weile zurück.
Wie viel von einem sauberen Verfahren abhängen kann, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Inobhutnahme eines Kindes. Außerdem hat das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe ausgewertet, worum es geht, wenn sich Familien mit Fragen zu Entscheidungen der Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden. Beides ordnen wir weiter unten im Beitrag für Sie ein.
Anhand typischer Fälle aus der Kinder- und Jugendhilfe lernen Sie, wie ein rechtssicherer Bescheid aufgebaut ist und wo die häufigsten Fehler entstehen. Dazu gibt es einen Überblick über aktuelle Rechtsprechung und Raum für Fragen aus Ihrer Praxis.
Zur Veranstaltung & Anmeldung →Was der Bundesgerichtshof entschieden hat
Im Mittelpunkt steht ein Mädchen, das im Sommer 2018 aus dem Kindergarten abgeholt und in einer Pflegefamilie untergebracht wurde. Das Jugendamt hatte die Inobhutnahme per Bescheid angeordnet und die sofortige Vollziehung verfügt. Einige Monate später entschied das Familiengericht, dass das Kind unter Auflagen zu den Eltern zurückkehren soll. Die Eltern klagten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und hatten in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Mit Urteil vom 8. Oktober 2026 (III ZR 34/25) hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg aufgehoben und den Fall zur neuen Verhandlung zurückverwiesen. So steht es in der offiziellen Pressemitteilung des Gerichts vom 9. Oktober 2026.
Für Ihre Arbeit mit Bescheiden sind vor allem diese Aussagen des Gerichts wichtig.
- Die Inobhutnahme ist eine Notbefugnis. Sie kommt nach Auffassung des Gerichts nur in besonders akuten und zugespitzten Gefährdungslagen in Betracht, weil die räumliche Trennung vom Kind der stärkste Eingriff in das Elternrecht ist.
- Eltern müssen vorher informiert werden. Stützt sich das Jugendamt darauf, dass die Sorgeberechtigten „nicht widersprechen“, müssen diese vorab vollständig unterrichtet worden sein und die Tragweite verstanden haben. Diese Information ist nach dem Urteil Voraussetzung dafür, dass diese Variante der Vorschrift greift.
- Verfahrensfehler wiegen schwer. Das Jugendamt konnte sich nicht darauf berufen, die Maßnahme sei in der Sache ohnehin richtig gewesen. Wenn ein Verfahrensfehler zugleich Grundrechte verletzt, lässt sich das nach dem Urteil nicht auf diese Weise ausgleichen.
- Es braucht eine Gesamtabwägung. Unter Verweis auf das Bundesverfassungsgericht betont der BGH, dass drohende Schäden für das Kind nach Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit konkret zu benennen sind. Auch die Folgen der Trennung gehören in die Abwägung. Dass eine solche Gesamtabwägung stattgefunden hat, ließ sich den bisherigen Feststellungen nicht entnehmen.
Es handelt sich um eine Amtshaftungsklage. Ob die Eltern tatsächlich Schadensersatz erhalten, muss das Oberlandesgericht nun neu verhandeln. Das Urteil bezieht sich auf einen Sachverhalt aus dem Jahr 2018. Unser Beitrag ordnet die Entscheidung ein und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Wo es zwischen Familien und Jugendämtern hakt
Einen Blick auf den Alltag jenseits der Gerichte bietet die bundesweite Statistik des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe. Das Netzwerk hat den Tabellenband zum Jahr 2025 im August 2026 veröffentlicht. Ombudsstellen nach § 9a SGB VIII beraten junge Menschen und Familien unabhängig, wenn es Konflikte mit der Jugendhilfe gibt. 20 Ombudsstellen haben für 2025 insgesamt 7.489 Anfragen erfasst.
- Meist geht es um das Jugendamt. In 81,1 Prozent der Beratungsprozesse war der öffentliche Träger der Konfliktpartner, in weiteren 13,8 Prozent öffentlicher und freier Träger gemeinsam.
- Häufig dreht es sich um die Hilfegewährung. In 40 Prozent der Beratungen ging es um mindestens einen dieser Punkte, also um die erstmalige Bewilligung, um Umfang oder Leistungserbringer oder um eine Weiterbewilligung. Das sind typischerweise Entscheidungen, die als Bescheid ergehen.
- Das Verwaltungsverfahren selbst ist ein Thema. In 5,5 Prozent der Beratungen spielte das Verwaltungsverfahren nach dem SGB X eine Rolle, rund 3 Prozent betrafen die Kostenheranziehung.
- Viele kommen, bevor es förmlich wird. In 84,4 Prozent der Fälle hatte es vorher Gespräche mit dem Jugendamt gegeben. Ein Bescheid war in 10,2 Prozent bereits ergangen, Widerspruch oder Klage waren jeweils in gut 3 Prozent der Fälle schon eingelegt. Bei diesen Angaben waren Mehrfachnennungen möglich.
Quelle: Moos und Stengel, Bundesweite Statistik des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe zu ombudschaftlicher Beratung 2025, Tabellenband (2026); Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), §§ 24, 33, 35, 36, 37, 39
Die Statistik erfasst nur Fälle, in denen sich Menschen an eine Ombudsstelle gewandt haben. Die Ombudsstellen in Bayern und Schleswig-Holstein sind nicht enthalten. Rückschlüsse darauf, wie viele Bescheide insgesamt fehlerhaft sind, lassen die Zahlen nicht zu.
Trotzdem zeigt die Statistik, wo der Druck im Alltag liegt. Viele Konflikte drehen sich um Bewilligungen und Weiterbewilligungen und damit um Entscheidungen, die als Bescheid ergehen. Je klarer eine Entscheidung erklärt ist, desto besser können Familien sie nachvollziehen, auch dann, wenn sie anders ausfällt als erhofft.
Rechtssicher schreiben, ohne wie ein Amt zu klingen
Was genau ist eigentlich ein Verwaltungsakt? Worauf müssen Sie bei einer Ablehnung achten? Und wie formulieren Sie einen Bescheid, der rechtlich trägt und den Eltern trotzdem gut verstehen können? Genau diese Fragen stehen im Mittelpunkt unseres LIVE-Webinars mit Nathalie Benz.
Als Volljuristin bringt sie den juristischen Hintergrund mit, als Trainerin die Erfahrung in der Vermittlung. Anhand konkreter Fallbeispiele aus der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten wir gemeinsam an diesen Punkten.
- Die rechtlichen Grundlagen. Wir klären, wann eine Entscheidung ein Verwaltungsakt ist und welche allgemeinen verwaltungsrechtlichen Vorschriften Sie kennen sollten.
- Der Aufbau Schritt für Schritt. Sie lernen, wie ein Bescheid sauber gegliedert ist, und üben das an typischen Verwaltungsakten aus Ihrem Arbeitsfeld.
- Die häufigsten Fehlerquellen. Wir schauen gemeinsam, wo Bescheide in der Praxis angreifbar werden, und werfen einen Blick auf aktuelle Rechtsprechung.
Bescheide mit mehr Ruhe und Sicherheit erstellen
Ein rechtssicherer Ablehnungsbescheid ist kein Hexenwerk. Mit einer klaren Struktur, etwas Übung und der nötigen Ruhe gelingt er Ihnen im Alltag deutlich leichter. Unser Webinar gibt Ihnen dafür das Handwerkszeug und frischt das Wissen auf, das im Studium oft zu kurz kam.
Keine Angst vorm Verwaltungsakt
Bescheide in der Kinder- und Jugendhilfe sicher erstellen
Von Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe wird erwartet, im ohnehin stressigen Alltag schnell juristische Entscheidungen zu treffen und Bescheide rechtssicher zu verfassen. Die Fortbildung vermittelt die Rechtsgrundlagen des Verwaltungsaktes und erklärt Schritt für Schritt den rechtssicheren Aufbau.
Anhand typischer Verwaltungsakte aus der Kinder- und Jugendhilfe zeigen wir die häufigsten Fehlerquellen beim Erstellen von Bescheiden, ergänzt um einen Überblick über aktuelle Rechtsprechung. Darüber hinaus bleibt Raum, um Fragen aus Ihrer beruflichen Praxis zu besprechen.
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Örtliche Zuständigkeit der Jugendämter (11.12.2026) mit Diana Eschelbach, Volljuristin und freie Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht. Bevor ein Bescheid ergeht, muss klar sein, welches Jugendamt zuständig ist. Das Webinar erklärt die Regeln nach §§ 86 und 86a SGB VIII und richtet sich unter anderem an Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen, freie Träger und Ombudsstellen.
Die vollständige Übersicht aller Termine finden Sie unter iresa.education/live-webinare .
Bringen Sie Ihre Fragen gern mit. Mit Nathalie Benz und IRESA Education haben Sie im November die Gelegenheit, sie gemeinsam zu klären.
- Bundesgerichtshof: Bundesgerichtshof entscheidet über Amtshaftungsansprüche im Zusammenhang mit der Inobhutnahme eines Kindes durch das Jugendamt, Pressemitteilung Nr. 190/2026 vom 09.10.2026 (Urteil vom 08.10.2026, III ZR 34/25), bundesgerichtshof.de sowie Urteil im Volltext, PDF
- Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe: Meldung zur Veröffentlichung der Statistik 2025 vom 10.08.2026, ombudschaft-jugendhilfe.de
- Moos, Marion und Stengel, Eva: Bundesweite Statistik des Bundesnetzwerks Ombudschaft in der Jugendhilfe zu ombudschaftlicher Beratung 2025, Tabellenband, 2026, ombudschaft-jugendhilfe.de
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, gesetze-im-internet.de
- IRESA Education: Beschreibungen der Webinare vom 19.11. und 11.12.2026, iresa.education
