
Klagewelle durch KI. Was Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe jetzt wissen sollten
Sozialgerichte melden eine Flut von Anträgen, die mit Chatbots geschrieben wurden. Gleichzeitig rücken neue Regeln für den Einsatz von KI näher. Wir ordnen ein, was das für Ihre Arbeit bedeutet.
Ein Chatbot formuliert heute in wenigen Minuten seitenlange Schreiben an Behörden und Gerichte. Das hilft vielen Menschen, ihr Anliegen überhaupt in Worte zu fassen. Es führt aber auch dazu, dass Verfahren länger dauern und Fehler unbemerkt in Texte gelangen. Für Fachkräfte in Jugendämtern, bei Trägern und in Beratungsstellen ist das kein Randthema. Sie prüfen Anträge, schreiben Bescheide und nutzen inzwischen selbst zunehmend KI Werkzeuge.
Was gerade an den Gerichten passiert
Die Präsidentin des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein, Birgit Voß-Güntge, sprach im Landtag von einer extremen neuen Welle. Bei den Sozialgerichten stieg die Zahl der Eilverfahren im ersten Halbjahr 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 113 Prozent. Beim Landessozialgericht nahmen die Beschwerden in Eilverfahren sogar um 160 Prozent zu. Über alle Verfahrensarten hinweg gingen in der ersten Instanz 38 Prozent und in der zweiten Instanz 55 Prozent mehr Verfahren ein.
Das Bild ist bundesweit ähnlich. An den acht Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen stieg die Zahl der Eilanträge im ersten Quartal 2026 von rund 1.400 auf 3.600, aus Baden-Württemberg wird ein Zuwachs von 60 Prozent bei Eilverfahren gemeldet. In Extremfällen gingen Begründungen mit mehreren hundert bis tausend Seiten ein.
Warum Chatbots so viele Anträge erzeugen
Vor Sozialgerichten besteht kein Anwaltszwang, und es fallen keine Prozesskosten an. Wer die Kosten juristischer Beratung scheut oder keine Fachanwältin findet, greift deshalb häufiger zum Chatbot. Hinzu kommt, dass solche Systeme nach Darstellung des datenschutzticker auf Zustimmung getrimmt sind, vorschnell zu Eilanträgen raten und Texte mit erfundenen Urteilen oder falschen Aktenzeichen liefern können.
Alle genannten Angaben stammen aus der Sozialgerichtsbarkeit. Sie zeigen aber eine Entwicklung, auf die sich auch Jugendämter und Träger einstellen können, etwa bei Anträgen, Widersprüchen und Eingaben von Familien.
Die Entwicklung hat auch eine gute Seite. Die Bürgerbeauftragte Schleswig-Holsteins, Anke Erdmann, berichtet, dass Menschen mit geringen Deutschkenntnissen ihr Anliegen mithilfe von KI überhaupt erst schriftlich formulieren können. Wo die KI das Anliegen nicht auf den Punkt bringt oder Entscheidungen nennt, die es nicht gibt, hilft am Ende laut Erdmann das direkte Gespräch.
Was das für Ihre Arbeit bedeutet
Wenn mehr und unklarere Eingaben eintreffen, kommt es auf Ihre Sorgfalt an. Drei Punkte stehen dabei im Vordergrund.
- Anträge zunächst korrekt behandeln. Anträge auf Sozialleistungen werden auch von unzuständigen Leistungsträgern und Gemeinden entgegengenommen und sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten (§ 16 SGB I). Für die Kinder- und Jugendhilfe bestimmen insbesondere die §§ 86 ff. SGB VIII die örtliche Zuständigkeit. Ist diese nicht geklärt oder wird der zuständige örtliche Träger nicht tätig, kann § 86d SGB VIII eine vorläufige Verpflichtung zum Tätigwerden begründen.
- Bescheide klar und rechtssicher aufbauen. Eine nachvollziehbare Struktur erleichtert es allen Beteiligten, den Sachverhalt zu erfassen, auch dann, wenn ein Verfahren vor Gericht landet.
- Eingaben prüfen, statt sie zu übernehmen. Zitierte Urteile und Aktenzeichen lassen sich nachschlagen, bevor sie in die eigene Bewertung einfließen.
Wenn Eingaben länger und unklarer werden, kommt es auch auf die Antwort der Behörde an. Ein klar aufgebauter und rechtssicherer Bescheid erleichtert allen Beteiligten den Überblick, auch dann, wenn ein Verfahren vor Gericht landet.
Im Webinar sehen wir uns Schritt für Schritt an, wie Bescheide in der Kinder- und Jugendhilfe rechtssicher aufgebaut werden. Anhand typischer Verwaltungsakte zeigen wir die häufigsten Fehlerquellen und geben einen Überblick über aktuelle Rechtsprechung. Eigene Fragen aus Ihrer Praxis sind ausdrücklich willkommen.
Zur Veranstaltung & Anmeldung →Auch Fachkräfte nutzen KI, und das will gelernt sein
Nach der Übersicht von Reinhold Gravelmann auf dem Jugendhilfeportal wird KI in der Kinder- und Jugendhilfe bereits für Texterstellung, Dokumentation, Kommunikation und Recherche eingesetzt. Die Entlastung bei administrativen Aufgaben wird weitgehend positiv bewertet. Gleichzeitig benennt er klare Risiken. KI Systeme sind weder fehlerfrei noch wertneutral, sie können Inhalte erfinden, ihre Empfehlungen sind oft nicht nachvollziehbar, und sie können gesellschaftliche Vorurteile verstärken.
Der Deutsche Ethikrat empfiehlt laut Gravelmann, nicht die Ablehnung, sondern die Annahme eines KI Vorschlags zu begründen. Kompetenz im Umgang mit KI entwickelt sich demnach zunehmend zu einer Schlüsselqualifikation im Berufsfeld.
Wie ernst Gerichte das nehmen, zeigt ein Beschluss des Landgerichts Darmstadt. Ein Sachverständiger hat danach keinen Vergütungsanspruch, wenn sein Gutachten maßgeblich von einer KI erstellt wurde und er das nicht offengelegt hat.
Was sich bei den Regeln für KI geändert hat
Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft. Die Pflicht zu Maßnahmen für KI Kompetenz nach Artikel 4 besteht seit dem 2. Februar 2025. Mit der Digital Omnibus Verordnung (EU) 2026/1744, die seit dem 27. Juli 2026 in Kraft ist, wurde Artikel 4 neu gefasst. Nun geht es ausdrücklich darum, Maßnahmen zur Entwicklung von KI Kompetenz zu unterstützen. Die Verordnung schreibt dabei weder standardisierte Schulungen noch ein bestimmtes Kompetenzniveau für jede einzelne Person vor. Maßgeblich sind vielmehr unter anderem die technischen Kenntnisse, Erfahrungen, Aus- und Fortbildung sowie der konkrete Einsatzkontext der KI Systeme.
- Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko Systeme wurden auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für in Produkte eingebettete Systeme auf den 2. August 2028.
- Die Bundesnetzagentur übernimmt eine zentrale Rolle bei der Marktüberwachung der KI Verordnung. Das deutsche KI-MIG verteilt die Zuständigkeiten jedoch je nach Bereich. Für bestimmte KI Systeme, die von öffentlichen Stellen der Länder in Verkehr gebracht, in Betrieb genommen oder verwendet werden, sind nach § 2 Absatz 6 KI-MIG die nach Landesrecht zuständigen Behörden verantwortlich.
- Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Sie betreffen bestimmte KI Systeme und konkrete Nutzungssituationen. So müssen Anbieter von KI Systemen, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, grundsätzlich dafür sorgen, dass die betroffenen Personen über die Interaktion mit einem KI System informiert werden, sofern dies nicht bereits aus den Umständen und dem Nutzungskontext offensichtlich ist. Weitere Transparenzpflichten gelten unter anderem für bestimmte synthetisch erzeugte oder manipulierte Inhalte.
Artikel 4 enthält selbst keinen eigenständigen Bußgeldtatbestand. Das bedeutet jedoch nicht, dass Verstöße gegen die KI Verordnung generell bußgeldfrei wären. Das deutsche KI-MIG enthält eigene Bußgeldvorschriften für bestimmte Verstöße; daneben sieht Artikel 99 der KI Verordnung einen nationalen Sanktionsrahmen vor. Für die konkrete Anwendung von Sanktionen kommt es deshalb auf den jeweiligen Verstoß, den betroffenen Akteur und die einschlägigen nationalen Vorschriften an. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Kinder und Jugendliche im Blick der EU
Am 17. September 2026 hat die Europäische Kommission den KIDS Act vorgeschlagen. Der Entwurf enthält erstmals Pflichten für Anbieter von KI Begleitern und allgemeinen Chatbots. Hintergrund ist, dass auch Kinder Chatbots Dinge anvertrauen, die sie sonst niemandem erzählen, und die Systeme stets zugewandt reagieren. Anbieter sollen deshalb unter anderem keine Gestaltung einsetzen, die wahrscheinlich emotionale Abhängigkeit erzeugt.
Der Entwurf geht nun an Parlament und Rat. Über die Reichweite wird kontrovers diskutiert, denn die Definition erfasst nach Einschätzung der Autorinnen und Autoren nahezu jeden gängigen Chatbot. Für die pädagogische Praxis lohnt es sich, das Thema früh zu verfolgen, weil junge Menschen solche Systeme längst nutzen.
Eine Orientierung für den Alltag
In unseren Webinaren arbeiten wir mit einer Ampel für Recht und Ethik. Sie hilft dabei, KI Einsätze selbst rot, gelb oder grün einzuordnen. Drei Fragen genügen für den Anfang.
Wie Fachkräfte jetzt gezielt weiterkommen
Sicherheit im Umgang mit KI entsteht durch Wissen über Recht, Technik und die eigene Praxis. Genau dafür bieten wir passende Termine an.
KI-EU-Act und geeignete Maßnahmen
Am 20. Oktober 2026 ab 9:00 Uhr erhalten Sie einen Überblick über zentrale Fristen und Pflichten des EU AI Act mit Fokus auf Artikel 4. Wir ordnen ein, welche KI Anwendungen in der Kinder- und Jugendhilfe als besonders sensibel gelten können und welche Sorgfaltspflichten daraus folgen.
Mit der Ampel für Recht und Ethik, zwei bis drei Praxisbeispielen aus Dokumentation und Fallarbeit und Hinweisen zur Dokumentation der eigenen Schulungsteilnahme übersetzen wir die rechtlichen Anforderungen in Ihren Arbeitsalltag.
Zur Veranstaltung & Anmeldung →-
KI-Kompetenz für Fachkräfte in der Jugend- und Eingliederungshilfe (12.11.2026) mit Frank Zittlau. Ein sicherer Einstieg ohne technisches Vorwissen, mit praktischer Übung zu Texten in einfacher und leichter Sprache.
Die vollständige Übersicht aller Termine finden Sie unter iresa.education/live-webinare .
Wer Kinder, Jugendliche und Familien begleitet, kann diese Frage nur gemeinsam beantworten. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
- Legal Tribune Online (dpa): KI-Schriftsätze belasten die Sozialgerichte, 28.09.2026, lto.de
- datenschutzticker.de: KI-Schriftsätze belasten deutsche Gerichte, 01.10.2026, datenschutzticker.de
- Legal Tribune Online: KIDS Act, Gastbeitrag von Tarmio Frei und Natalia Filkina, 01.10.2026, lto.de
- Jugendhilfeportal: Kinder- und Jugendhilfe im KI-Zeitalter, Reinhold Gravelmann, 20.11.2025, jugendhilfeportal.de
- Bundesrat: Länder billigen Gesetz zur KI-Aufsicht in Deutschland, 10.07.2026, über DATEV Magazin, datev-magazin.de
- Heuking: KI-Omnibus 2026, Trilog-Einigung zur Änderung des AI Acts, heuking.de
- Profiling Institut: KI-Kompetenz nach Artikel 4, Stand September 2026, profiling-institut.de
- IRESA Education: Beschreibungen der Webinare vom 20.10., 12.11. und 19.11.2026, iresa.education
