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Im Eingliederungshilferecht des SGB IX müssen Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 123 ff. sowohl im ambulanten Bereich abgeschlossen werden. Richtig oder falsch?
Anders als im SGB VIII (§ 78b Abs. 3). gibt es im SGB IX keine Ausnahme von dem Grundsatz, dass eine Leistungserbringung auch in einer nicht vereinbarungsgebundenen Einrichtung möglich ist.
Wie wird der laufende Lebensunterhalt von Menschen mit Behinderungen in stationären Wohnformen finanziert?
Anders als bei Leistungen nach dem SGB VIII, sind bei Leistungen nach dem SGB IX Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen möglich. Richtig oder falsch.