Aktuelles aus der Kinder- und Jugendhilfe

Neue Altersgrenzen und härtere Konsequenzen?

Kaum ein Thema wird in diesem Jahr so hitzig diskutiert wie Gewalt durch Kinder und Jugendliche. Wir schauen auf die Zahlen, auf mögliche Hintergründe und auf die Situationen, in denen Sie pädagogisch und rechtlich zugleich sicher handeln müssen.

Seit Jahresbeginn wird in Deutschland intensiv darüber gestritten, wie der Staat auf Gewalt durch Kinder und Jugendliche reagieren soll. Dabei geht es um Altersgrenzen, neue Verfahren und härtere Konsequenzen. Für Fachkräfte in Wohngruppen, im ASD oder in der Jugendhilfe im Strafverfahren lohnt sich ein genauer Blick, denn die Zahlen sind weniger eindeutig, als die Debatte vermuten lässt. Und wenn junge Menschen tatsächlich straffällig werden, braucht es pädagogisches und rechtliches Wissen zugleich.

Worüber gerade gestritten wird

Im Januar schlug der Juristenarbeitskreis der CSU ein sogenanntes Verantwortungsverfahren vor. Strafunmündige Kinder sollen danach bei schweren Taten gemeinsam mit ihren Eltern vor Staatsanwaltschaft und Jugendgericht kommen, das Jugendstrafrecht soll schon ab zwölf Jahren anwendbar sein. Sachsen brachte den Vorschlag im Juni erneut in die Justizministerkonferenz ein. Auf Anfrage von Legal Tribune Online bekräftigte das Bundesjustizministerium Anfang Juni, dass eine Absenkung der Strafmündigkeit nicht geplant ist. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, vor Änderungen am Jugendstrafrecht zunächst die Ursachen der gestiegenen Gewalt untersuchen zu lassen.

Im Juli hat die Bundesregierung eine Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt ausgeschrieben. Ausgewertet werden sollen nicht nur Akten von Staatsanwaltschaft, Gerichten und Polizei, sondern ausdrücklich auch Akten der Kinder- und Jugendhilfe. Damit fließt auch die Praxis der Jugendhilfe in die Bewertung ein.

Das Deutsche Jugendinstitut hält eine Absenkung der Strafmündigkeit derzeit nicht für zielführend und sieht für entsprechende Forderungen bislang keine tragfähige empirische Grundlage.

Was die Zahlen tatsächlich zeigen

Das Deutsche Jugendinstitut hat im Juni seine jährliche Auswertung zur Jugendgewalt veröffentlicht und zeichnet ein differenzierteres Bild als viele Schlagzeilen. Der Anstieg der Jugendgewalt nach der Pandemie ist laut DJI gestoppt, 2025 zeigt sich sogar ein leichter Rückgang. Insgesamt wurden 2025 rund 590.000 junge Menschen unter 25 Jahren einer Straftat verdächtigt, im Vorjahr waren es noch knapp 665.000. Ein Teil dieses Rückgangs erklärt sich laut DJI durch die Teillegalisierung von Cannabis.

Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren liegt die Belastung mit Gewaltdelikten zwar über dem Wert von 2019, aber weiterhin unter dem Niveau von 2009. Anders sieht es bei Kindern aus. Hier erreichte die Zahl der Tatverdächtigen bei Gewaltdelikten 2025 den höchsten Stand der letzten 16 Jahre. Mit 288 von 100.000 Kindern zwischen 8 und 13 Jahren liegt sie aber weiterhin deutlich unter dem Niveau von Jugendlichen und Heranwachsenden.

Jugendgewalt in Zahlen und die Debatte im Jahr 2026 590.012 junge Tatverdächtige 2025 (2024 noch 664.973) 913 von 100.000 Jugendlichen tatverdächtig bei Gewaltdelikten 288 von 100.000 Kindern (8 bis 13), höchster Wert seit 16 Jahren 1 von 5 Jugendliche (9. Klasse, Nds.) im letzten Jahr Gewaltopfer Stationen der Debatte um das Jugendstrafrecht Januar 2026 Vorschlag Verantwortungsverfahren 04.06.2026 BMJV plant keine Absenkung Juni 2026 DJI Auswertung Jugendgewalt 16.07.2026 Bundesstudie ausgeschrieben Offen Ergebnisse der Studie Quelle: Deutsches Jugendinstitut, Zahlen Daten Fakten Jugendgewalt, Juni 2026 (PKS 2025, Niedersachsensurvey 2024); beck-aktuell, 05.01.2026; Legal Tribune Online, 04.06.2026; TED Ausschreibung 493585-2026, 16.07.2026
Einordnung Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt nur das Hellfeld.

Sie zählt Tatverdächtige, keine Verurteilten, und erfasst nur Taten, die der Polizei bekannt werden. Steigende oder sinkende Zahlen können laut DJI auch mit einem veränderten Anzeigeverhalten oder mehr Kontrollen zusammenhängen. Eine bundesweite repräsentative Befragung von Schülerinnen und Schülern zu Gewalt gab es zuletzt 2007/2008.

Was Befragungen im Dunkelfeld zeigen

Einen Teil dieser Lücke schließen regionale Befragungen, in denen Jugendliche selbst über Taten berichten, auch über solche, die nie angezeigt wurden. Im Niedersachsensurvey 2024 gaben 6,7 Prozent der befragten Neuntklässlerinnen und Neuntklässler an, in den letzten zwölf Monaten mindestens eine Gewalttat begangen zu haben. Das ist weniger als in mehreren früheren Befragungen. Gleichzeitig berichteten mehr Jugendliche als 2022 von fünf oder mehr Taten, und das Durchschnittsalter bei der ersten Gewalttat sank von knapp 13 auf knapp 12 Jahre.

Eine Dunkelfeldstudie der Universität zu Köln in nordrhein-westfälischen Städten kommt zu einem anderen Ergebnis. Dort stieg der Anteil der Siebtklässlerinnen und Siebtklässler, die im letzten Jahr eine Gewalttat begangen haben, von 20,1 Prozent im Jahr 2013 auf 27,4 Prozent im Jahr 2024 und ging 2025 leicht auf 25,0 Prozent zurück. Weil beide Befragungen regional sind, lassen sie sich laut DJI nicht ohne Weiteres auf ganz Deutschland übertragen.

Eigene Gewalterfahrung als Hintergrund

Delinquenz im Jugendalter ist laut DJI weit verbreitet und bei den meisten jungen Menschen eine vorübergehende Phase. Die überwiegende Mehrheit der Kinder und Jugendlichen, die bei der Polizei auffallen, tut das nur ein- oder zweimal. Der Großteil wiederholter und schwerer Taten geht auf eine kleine Gruppe zurück, die in der Regel in komplexen Problemlagen aufwächst. Dazu zählt das DJI neben Schulproblemen, Suchtmittelkonsum und delinquenten Freundeskreisen auch Gewalterfahrungen in der Familie.

Eine Straftat ist also nicht automatisch die Folge einer Traumatisierung. Die meisten jungen Menschen, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen, werden laut DJI nicht straffällig. Bei einem Teil der Jugendlichen hängen eigene Gewalterfahrung und eigenes Gewalthandeln aber zusammen. Laut Niedersachsensurvey 2024 wurde etwa jede beziehungsweise jeder fünfte befragte Jugendliche der neunten Klasse im letzten Jahr selbst Opfer einer Gewalttat.

In stationären Wohngruppen leben häufig junge Menschen mit belastenden und traumatischen Biografien. Traumapädagogisches Wissen hilft Ihnen, Verhalten fachlich einzuordnen und zu unterscheiden, wann eine Traumafolge eine Rolle spielen kann und wann andere Gründe im Vordergrund stehen.

Wie Sie Traumatisierungen erkennen und welche Haltung im Alltag trägt, ist eine Frage für Fachleute. Deshalb haben wir das Thema in einer eigenen Spezialisierungsveranstaltung aufbereitet.

Polizeieinsatz in der Wohngruppe, was nun?

Spätestens wenn ein Jugendlicher eine Vorladung erhält oder die Polizei morgens in der Wohngruppe klingelt, kommt die rechtliche Seite dazu. Dann stellen sich Fragen, auf die Sie oft unter Zeitdruck eine Antwort brauchen.

  • Durchsuchung und Handy. Was ist erlaubt, wenn Zimmer durchsucht oder Mobiltelefone und Zugangsdaten sichergestellt werden?
  • Schweigepflicht und Aussage. Müssen Sie als Betreuerin oder Betreuer aussagen, und wo liegen die Grenzen Ihrer Schweigepflicht?
  • Schreiben und Fristen. Was bedeutet eine Anklageschrift oder gerichtliche Ladung, und welche Fristen laufen?

Für Jugendliche mit traumatischen Erfahrungen können eine Durchsuchung, eine Festnahme oder eine Hauptverhandlung zusätzlich belastend sein. Umso wichtiger ist es, dass Sie die Abläufe kennen und den jungen Menschen Orientierung geben können. Auch für das Verfahren selbst spielt Ihre Arbeit eine Rolle, denn eine stabile Entwicklung vor dem Gerichtstermin, etwa durch Schule, Ausbildung oder Beratung, kann sich auf das Ergebnis auswirken.

Wie gut ist Ihr Team auf den Moment vorbereitet, in dem Pädagogik und Strafverfahren aufeinandertreffen?

Diese Frage beantworten Sie am besten gemeinsam. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

LIVE-Webinar

Wenn Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt geraten, sind Sie oft die erste Anlaufstelle. Mit dem richtigen Handwerkszeug können Sie in jeder Phase des Verfahrens sicher reagieren.

Rechtsanwältin Cindy Hermelink, Referentin bei IRESA Education
Erste Hilfe im Jugendstrafrecht Rechtsanwältin Cindy Hermelink, 3. November 2026, 09:00 bis 11:00 Uhr

Im Webinar gehen wir den Weg von der ersten Polizeikontrolle bis zur Hauptverhandlung durch. Sie erfahren, welche Rechte Jugendliche gegenüber Polizei und Justiz haben, welche Rechte und Pflichten Sie selbst in Ihrer Funktion haben und wie Jugendhilfe, Einrichtungen und Strafverteidigung gut zusammenarbeiten.

Zur Veranstaltung & Anmeldung →

Fragen für Ihr Team

Pädagogische und rechtliche Sicherheit entstehen nicht im Ernstfall, sondern vorher. Diese drei Fragen eignen sich gut für die nächste Teambesprechung.

Drei Fragen zum Gespräch im Team
Woran erkennen wir, ob hinter einem Verhalten eine Traumafolge stehen könnte?
Wer weiß bei uns, was zu tun ist, wenn die Polizei in der Einrichtung steht?
Wie begleiten wir junge Menschen, die gleichzeitig belastet und straffällig sind?

Beide Perspektiven zusammen denken

Die politische Debatte wird weitergehen, und die Ergebnisse der Bundesstudie werden noch auf sich warten lassen. Für Ihren Alltag brauchen Sie schon heute beides, den pädagogischen Blick auf das, was hinter dem Verhalten steckt, und das rechtliche Wissen für den Moment, in dem Polizei und Justiz ins Spiel kommen.

LIVE-Webinar

Trauma „Sehen, verstehen, agieren“

Spezialisierungsveranstaltung für Mitarbeitende der Jugendhilfe

Ulrike Stöwer-Veenhof, Referentin bei IRESA Education
Referentin Ulrike Stöwer-Veenhof Dipl. Sozialarbeiterin, Traumafachberaterin und Traumapädagogin nach DeGPT, Kinder in das Zentrum
Christian Stöwer, Referent bei IRESA Education
Referent Christian Stöwer Traumafachberater und Traumapädagoge nach DeGPT, Kinder in das Zentrum

An zwei Nachmittagen im Oktober vertiefen Sie Ihr Wissen zu Entstehung und Symptomen traumatischer Erfahrungen und übertragen es auf den Alltag in Wohngruppen. Im Mittelpunkt stehen sichere Beziehungen, der Umgang mit Krisen und Eskalationen sowie der kollegiale Austausch zu Fällen aus Ihrer Praxis.

Termine 27. und 29. Oktober 2026
Uhrzeit jeweils 14:30 bis 18:00 Uhr
Format LIVE-Webinar
Zielgruppe Leitungen und Fachkräfte aus Wohngruppen und anderen stationären Settings

Auch die Leitungsperspektive, die Dokumentation, der Umgang mit traumatisierten Elternteilen und die Selbstfürsorge im Team finden ihren Platz.

Zur Veranstaltung & Anmeldung →
Ein weiteres passendes Angebot

Die vollständige Übersicht aller Termine finden Sie unter iresa.education/live-webinare .

Wer die Zahlen richtig einordnet und die Abläufe im Verfahren kennt, kann junge Menschen sicherer begleiten.
Quellen
  • Deutsches Jugendinstitut, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention: Zahlen Daten Fakten Jugendgewalt, Aktualisierung Juni 2026, dji.de
  • Bundesrepublik Deutschland (BMJV und BMBFSFJ): Ausschreibung Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt, 16.07.2026, ted.europa.eu
  • Legal Tribune Online: Ab wann sind Kinder für Straftaten verantwortlich? (mit Stellungnahme des Bundesjustizministeriums auf LTO-Anfrage), 04.06.2026, lto.de
  • beck-aktuell: CSU will auch kriminelle Kinder unter 14 vor Gericht stellen (inkl. Vereinbarung im Koalitionsvertrag), 05.01.2026, beck-aktuell.de
  • IRESA Education: Beschreibungen der Webinare vom 27./29.10., 03.11. und 10./26.11.2026, iresa.education

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Wir informieren Sie gerne, sobald das Webinar stattfinden kann. Geben Sie unten einfach Ihre Kontaktdaten ein.