15.09.2026
Umgangsrecht, Umgangsbeschränkungen und Umgangsausschluss

119,00  zzgl. MwSt.

Die Fortbildung zielt darauf ab, in der Jugendhilfe tätige Personen eine Auffrischung ihrer Kenntnisse und Sicherheit im Umgang mit den rechtlichen Voraussetzungen einer Umgangseinschränkung oder eines Umgangsausschlusses zu geben. Hierbei spielt insbesondere auch der Wille des Kindes eine maßgebliche, aber nicht allein entscheidende Rolle.

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Artikelnummer: 2810543_2026-09-15 09:00:00 Kategorie: Schlagwort:

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Umgangsrecht, Umgangsbeschränkungen und Umgangsausschluss

Das Thema
Das Umgangsrecht ist ein elementares Recht eines Elternteils, bei dem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat. Aber auch andere Bezugspersonen eines Kindes können ein Umgangsrecht haben. Dieses Recht darf nur in besonders geregelten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Die Fortbildung zielt darauf ab, in der Jugendhilfe tätige Personen eine Auffrischung ihrer Kenntnisse und Sicherheit im Umgang mit den rechtlichen Voraussetzungen einer Umgangseinschränkung oder eines Umgangsausschlusses zu geben. Hierbei spielt insbesondere auch der Wille des Kindes eine maßgebliche, aber nicht allein entscheidende Rolle.

Zielgruppe
Mitarbeitende in Jugendämtern, Mitarbeitende bei Trägern der freien Jugendhilfe, Mitarbeitende im ASD und PKD, Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen, Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.

Referentin
Regina Scherf, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen

Termin
Dienstag, 15. September 2026, 9:00 bis 11:00 Uhr (90 Minuten Vortrag + Zeit für Fragen)

Ort
Live-Webinar

Kosten
119,- € pro Person zzgl. Umsatzsteuer

Technische Voraussetzungen
PC, Laptop oder Tablet (Handy wird nicht empfohlen.); Internetbrowser (möglichst Chrome)

Unsere Leistungen
Unter der Leitung der Referentin werden die Teilnehmenden in die fachlichen und rechtlichen Grundlagen für die Beratung im Hinblick auf Umgangsrechte und die Begleitung von Umgängen eingeführt. Es werden praxisnahe Beispiele für den Einschränkung und den Ausschluss von Umgangskontakten aufgezeigt und gemeinsam erarbeitet.

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